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Milch und Qualität

Milch ist eines der am besten kontrollierten Lebensmittel. Auf ihrem Weg – vom Milcherzeuger bis hin zum Verbraucher - unterliegt sie umfangreichen Prüfungen, Analysen und Qualitätsmaßnahmen. Die Milchqualität wird aber auch durch die eingesetzten Futtermittel bestimmt.


Gesetzlicher Rahmen

Futtermittel dürfen keine schädlichen Stoffe oder Rückstände oder nicht in der EU zugelassene Zusatzstoffe oder gentechnisch veränderte Organismen enthalten. Dies gilt auch für importierte Futtermittel. Die Futtermittelverordnung bildet zusammen mit Teilen des höherrangigen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) den Schwerpunkt des deutschen Futtermittelrechts. Die aktuelle Fassung setzt einen Katalog von EU-Verordnungen in nationales Recht um und ist rechtsbegrifflich überhaupt eng an die Vorgaben europäischer Vorschriften zum Futtermittelrecht angebunden.

Link: www.bmel.de/DE/themen/tiere/futtermittel/futtermittel-gesetze-verordnungen.html


Futtermittelqualität in Bayern

Futtermittelqualität und -kontrolle in Bayern Die Überwachung der Futtermittel ist Angelegenheit der Länder. In Bayern ist diese am Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz angesiedelt. Dort werden die Vorgaben der Europäischen Union sowie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft umgesetzt. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Koordination der Futtermittelkontrolle in Bayern. Eine enge Zusammenarbeit besteht mit der Vollzugsbehörde, den Untersuchungs- und Forschungseinrichtungen, dem Zoll und der Justiz.


1) Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)

In Bayern ist das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz für den Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes zuständig. Dazu gehören die Überwachung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, die Tiergesundheits- und Tierarzneimittelüberwachung sowie der Tierschutz.
Auf der Ebene der Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), der Regierungen und des Ministeriums werden unterschiedliche Aufgaben wahrgenommen. Ein Qualitätsmanagementsystem sichert dabei über alle Verwaltungsstufen zuverlässige Kontrollen und einheitliche, transparente Verfahren. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unterstützt die Behörden vor Ort, indem es Labordienstleistungen und wissenschaftliches Spezialwissen bereitstellt sowie Organisations- und Koordinationsaufgaben übernimmt.
Die Oberste Landesbehörde im Bereich Lebensmittelsicherheit ist das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Oberste Vollzugsbehörden und Aufsichtsbehörden sind die 7 Bezirksregierungen und die dort eingegliederten Gewerbeaufsichtsämter. Untere Vollzugsbehörden sind die 71 Landratsämter und 25 Kreisfreien Städte. Fachbehörde im Bereich Lebensmittelsicherheit ist das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.


2) Regierung von Oberbayern

Das Sachgebiet Futtermittelüberwachung Bayern ist als Ausgangs- und Widerspruchsbehörde zuständig für die Futtermittelüberwachung in Bayern. Unter Vorgaben des Nationalen Kontrollprogrammes und aufgrund eigener Risikoanalysen werden auf den Ebenen Hersteller, Händler, Landwirte und bei sonstigen Kontrollstellen Futtermittelproben gezogen, Befunde ausgewertet, Betriebs- und Buchprüfungen durchgeführt und die notwendigen Maßnahmen ergriffen.
Darüber hinaus führt das Sachgebiet bayernweit Cross-Compliance-Prüfungen im Bereich Futtermittelsicherheit durch.


3) Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)

Die Aufgaben des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) umfassen auf dem Gebiet der Tiergesundheit die Diagnostik von Tierkrankheiten, deren Prävention und Bekämpfung, den Tierschutz sowie die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln.
Daneben erreichen das Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Aufträge aus dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) sowie Anfragen und Bitten um Unterstützung von den Regierungen und Veterinärämtern. Die Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs bei Lebensmittel liefernden Tieren steht insbesondere aufgrund der möglichen Auswirkungen auf die Qualität der Lebensmittel und damit auf die Verbrauchergesundheit im öffentlichen Interesse.
Des Weiteren hat das LGL eine wichtige Funktion in der amtlichen Futtermittelüberwachung, unter anderem durch die behördlich angeordnete Untersuchung von Futtermittelproben und die Erstellung von Gutachten für das StMUV und die Regierung von Oberbayern.


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