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MKS-Hilfsfonds

++++ Aktuelle Meldung ++++

MKS-Ausbruch in Brandenburg: Serotyp O festgestellt

11.01.2025 | Friedrich-Löffler-Institut | Bei einem mit Maul- und Klauenseuche (MKS) infizierten Wasserbüffel aus dem Landkreis Märkisch-Oderland stellte das Nationale Referenzlabor am FLI MKS-Virus vom Serotyp O fest. Nah verwandte MKS-Viren kommen im Nahen Osten und Asien vor, der genaue Ursprung und der Eintragsweg in den Tierbestand sind aber auch jetzt nach Kenntnis des Serotyps weiter unbekannt. Für diese Viren geeignete Impfstoffe sind in der MKS-Antigenbank Deutschland vorhanden. Diese MKS-Antigenbank wurde eigens für Fälle wie den aktuellen Ausbruch eingerichtet. Die MKS-Antigenbank kann nach Aktivierung durch die Bundesländer benötigte Impfstoffe innerhalb weniger Tage herstellen. 

Neben der Herstellung des passenden Impfstoffes ist derzeit entscheidend, alle Klauentiere in der Umgebung der betroffenen Tierhaltung zu untersuchen, um die tatsächliche Ausbreitung des Geschehens zu kennen. Hiervon hängen die gegebenenfalls noch zu treffenden Maßnahmen ab und auch ob und wie ein Impfstoff zum Einsatz kommt.

Bei der MKS ist ein genau abgestimmter Impfstoff wichtig, da Impfstoffe gegen andere Serotypen die Tiere nicht schützen. Bisher sind die sieben Serotypen O, A, C, Asia 1, SAT1, SAT2 und SAT3 bekannt, die in zahlreiche Untertypen und Stämme unterteilt werden.

++++ weitere Infos auf https://www.fli.de/de/aktuelles ++++


Hier können Milchbauern Hilfe bei Maul- und Klauenseuche erhalten

Der MKS-Hilfsfonds ist aktuell mit rund 30 Millionen Euro ausgestattet. Mit den Mitteln sollen Milchgeldverluste der Milcherzeuger bei Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) abgefedert werden. Er dient außerdem der Vorsorge, wenn bei Ausbreitung der Seuche die Milch im individuellen Seuchenfall nicht vermarktet werden kann. 

Nach einer Mindestsperre von 14 Tagen wird der Milchgeldausfall vom 8. bis zum 50. Tag der Sperre durch den MKS-Hilfsfonds entschädigt. Die Höhe der Entschädigung errechnet sich aus den Durchschnittspreisen und den Liefermengen der vorangegangenen drei Monate. Gezahlt werden maximal 80% des errechneten Nettomilchpreises. Durch den Fonds begünstigt sind nur diejenigen Milcherzeuger, die regelmäßig Beiträge in den Bayerischen Milchförderungsfonds einbezahlt haben, bevor der Seuchen- bzw. Schadensfall eingetreten ist. Die bisher in den MKS-Hilfsfonds eingezahlten Mittel bleiben ungeschmälert für den Einsatz beim Auftreten von MKS erhalten.


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