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MKS-Hilfsfonds

+++ Aktuell +++

12.02.2025 | Potsdam – Das Land Brandenburg beginnt heute mit dem schrittweisen Aufheben der mit der Maul- und Klauenseuche (MKS) verbundenen Restriktionen. „Wir heben mit Wirkung vom 11. Februar die Schutzzone auf, die wir in einem 3-km-Radius rund um die Ausbruchstelle in dem betroffenen Wasserbüffelbestand bei Hönow eingerichtet haben und wandeln sie in eine Überwachungszone um“, erklärte Landesveterinär Dr. Stephan Nickisch.

11.02.2025 | MKS: Brandenburg beendet die Sperrzone schrittweise Brandenburg hebt die Restriktionen rund um den MKS-Ausbruch schrittweise wieder auf. Kontrollmaßnahmen für Klauentiere bleiben bestehen. Ob Deutschland den Status "MKS-frei" erhält, bleibt abzuwarten.

03.02.2025 | Cem Özdemir: Noch längst keine Entwarnung möglich
Im Ausschuss für Ernährung und Umwelt der letzten Woche hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die Abgeordneten über den aktuellen Stand zum Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Brandenburg informiert. Dabei wurde deutlich, dass die Behörden noch lange keine Entwarnung geben können, weiter unklar ist, wann die Sperrzonen aufgehoben werden. Der ursprünglich ins Auge gefasste Termin Ende April 2025 ist offenbar nicht zu halten.
Laut Christa Kühn, Präsidentin des Friedrich-Loeffler-Instituts, werden die geprüften Tiere in jeweils drei Runden überprüft, das Verfahren dauere an, die Überwachungszone gelte bis mindestens Mitte Februar.
Minister Özdemir zeigte sich im Ausschuss erleichtert, dass nach dem 10. Januar 2025, als der erste und bisher einzige Fall der MKS auf einem Büffelhof in Hönow/Brandenburg zu konstatieren war, kein weiterer Verdachtsfall aufgetreten ist. Wann öffnen die Exportmärkte wieder? Bisher gab es nur den einen MKS-Fall in Brandenburg. Die Branche hofft, dass Deutschland wieder MKS-frei ist. Der Export wird aber noch länger leiden.

31.01.2025 | Milch und Schweinefleisch: Einschränkungen für Export in Drittländer bleiben Im Jahr 2024 sind die Exporte in Drittländer von Schweinefleisch und Schweinen leicht gestiegen. Doch aktuell bremst MKS. Wie die AMI in dieser Woche berichten, werden Gespräche über Regionalisierungsabkommen geführt, doch schnelle Ergebnisse sind nicht zu erwarten. Bei den Schlachtkühen ist die leichte MKS-Panik mit erhöhtem Angebot verflogen – auch in Süddeutschland. Gleichzeitig ist die Nachfrage rege. Auch der Milchmarkt zeigt sich stabil: Der Butterhandel an der EEX zeigt bisher keine negativen Auswirkungen der Maul- und Klauenseuche in Deutschland und es gibt auch keinen Angebotsrückgang. Für den Milchpulvermarkt kommentiert die ZMB: Nach dem MKS-Ausbruch ist die Abwicklung von Exportkontrakte je nach Empfängerland weiter behindert. Auch Lieferungen innerhalb der EU sind trotz Regionalisierung teilweise beeinträchtigt und Waren werden umgelenkt. Teils hat sich die Situation aber entspannt. Abzuwarten bleibt, wie sich die Situation auf die Milchauszahlungspreise auswirkt.

28.01.2025 | Nach dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Brandenburg hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir bei der EU-Kommission Unterstützung aus der Agrarreserve der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erbeten. Er informierte EU-Landwirtschaftskommissar Christophe Hansen über eine anstehende Initiative seines Ministeriums zur Prüfung der Hilfen.

23.01.2025 | Weil nach dem MKS-Ausbruch noch nicht alle Untersuchungen „in relevantem Umfang abgeschlossen“ sind, verlängern Berliner Bezirke die Allgemeinverfügung zur Aussetzung von Tiertransporten bis einschließlich 27. Januar (sog. Stand still). Das teilte die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin mit. Derzeit würden die Tiere in Betrieben innerhalb der 10-km-Überwachungszone beprobt. (Quelle: topagrar)

15.01.2025 | Am 10. Januar 2025 wurde ein Fall von Maul- und Klauenseuche bei Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg bestätigt. Die behördlichen Maßnahmen zur Tötung der betroffenen Tiere und Einrichtung von Sperrzonen wurden unmittelbar eingeleitet. Epidemiologische Untersuchungen zur Aufklärung des Seuchenursprungs und zur Ermittlung möglicher Kontaktbetriebe werden gegenwärtig mit Unterstützung des Friedrich-Loeffler-Instituts durchgeführt. Die zuständige Behörde in Brandenburg hat Sperrzonen (Schutzzone mit mindestens drei Kilometer Radius um den betroffenen Betrieb, Überwachungszone mit mindestens zehn Kilometer Radius um den betroffenen Betrieb) eingerichtet, aus denen der Transport von Tieren und deren Erzeugnissen grundsätzlich verboten ist. Die Tierhaltungen innerhalb der Sperrzonen sowie ermittelte Kontaktbetriebe wurden und werden untersucht, um die Ursache und das Ausmaß des Infektionsgeschehens festzustellen und im Fall der Feststellung weiterer infizierter Betriebe möglichst schnell die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Das Land Brandenburg und die Stadt Berlin haben für Klauentiere ein „Stand Still“ angeordnet, also ein komplettes Verbringungsverbot für Tiere, die für MKS empfänglich sind. Ein „Stand Still“ ist wichtig, um relevante Erkenntnisse über das Ausbruchsgeschehen gewinnen und damit eine weitere Verbreitung der hochansteckenden Tierseuche verhindern zu können. Der Zoo und der Tierpark in Berlin sind geschlossen, auf der Grünen Woche (17.1.-26.1.2025) in Berlin werden keine Klauentiere ausgestellt. Neben diesen Maßnahmen hat bereits am Tag der Feststellung des Ausbruchs eine Beratung der Bund-Länder Task Force Tierseuchenbekämpfung stattgefunden. Das BMEL hat zudem den Zentralen Krisenstab Tierseuchen einberufen und berät mit den Bundesländern sowie der EU über das weitere Vorgehen. Der zuständige Ausschuss im Bundestag kam am Mittwoch, den 15.01.2025, zu einer Sondersitzung zusammen. Auch fand bereits ein Austausch mit den Verbänden der Agrar- und Ernährungsbranche statt. (Quelle: BMEL)

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Hier können Milchbauern Hilfe bei Maul- und Klauenseuche erhalten

Der MKS-Hilfsfonds ist aktuell mit rund 30 Millionen Euro ausgestattet. Mit den Mitteln sollen Milchgeldverluste der Milcherzeuger bei Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) abgefedert werden. Er dient außerdem der Vorsorge, wenn bei Ausbreitung der Seuche die Milch im individuellen Seuchenfall nicht vermarktet werden kann. 

Nach einer Mindestsperre von 14 Tagen wird der Milchgeldausfall vom 8. bis zum 50. Tag der Sperre durch den MKS-Hilfsfonds entschädigt. Die Höhe der Entschädigung errechnet sich aus den Durchschnittspreisen und den Liefermengen der vorangegangenen drei Monate. Gezahlt werden maximal 80% des errechneten Nettomilchpreises. Durch den Fonds begünstigt sind nur diejenigen Milcherzeuger, die regelmäßig Beiträge in den Bayerischen Milchförderungsfonds einbezahlt haben, bevor der Seuchen- bzw. Schadensfall eingetreten ist. Die bisher in den MKS-Hilfsfonds eingezahlten Mittel bleiben ungeschmälert für den Einsatz beim Auftreten von MKS erhalten.


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