Der Tierwohl-Aufschlag (= die finanzielle Förderung der ITW-Haltungsform) deckt Investitionen zum Beispiel in einen Stallneubau oder die Anpachtung von Weideflächen nicht ab. Doch sehr viele landwirtschaftliche Betriebe erfüllen bereits die wichtigsten Anforderungen der Initiative Tierwohl an die Milchviehhaltung. Der Teufel steckt im Detail: Der Tierwohl-Aufschlag wird nicht für die gesamte angelieferte Milchmenge gezahlt ...
Verschiedene Stellen haben Vorschläge für einen Tierwohl-Aufschlag berechnet und Szenarien dafür erarbeitet, wie das Geld vom Handel an die Landwirte gelangt. Wichtig für Milchbetriebe:
Nachhaltigkeit als Kaufkriterium
Der QM Milch e. V. verweist auf den Mehrwert durch den Haltungswechsel: Milch aus Weidehaltung ist umweltfreundlicher. Die Bedeutung nachhaltiger Ernährung wächst in einigen Konsumentengruppen.
Verbesserung der Herdenleistung
Die LfL erwähnt, dass die Anpassungen ans Tierwohl unter Umständen die Herdenleistung verbessern kann. Mögliche Mehrerträge könnten bei 1 bis 3 Cent pro Kilogramm verkaufter Milch liegen, dank längerer Nutzungsdauer der Tiere und geringeren Kosten für Kraftfutter.
Tierwohl-Aufschlag auch für Schlachtkühe
Auch für das Fleisch können Milchbetriebe unter bestimmten Bedingungen den Mindestpreisaufschlag erhalten. Mehr erfahren: Haltungsform-Label auch für Schlachtkühe
Info | Mehr erfahren über die Initiative Tierwohl des Handels
Info | Von QM+ bis Haltungsform: die Label im Überblick
Tipp | Mindestpreis-Aufschlag auch für Fleisch von Milchkühen