Angaben auf Verpackungen dienen der Verbraucherinformation. Es gibt verpflichtende Kennzeichnungen, in der Regel auf Basis des EU-Rechts, und freiwillige Angaben wie Labels, Logos und Zeichen.
Der Gesetzgeber möchte, daß Verbraucher erkennen können, was sie essen oder trinken. Dabei sollen klare rechtlichen Regelungen wie etwa bei der Grundkennzeichnung und Allergenkennzeichnung helfen. Aber auch Möglichkeiten der freiwilligen Kennzeichnung durch spezielle Label bieten Orientierung beim Einkauf. Die Grafik des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zeigt übersichtlich, welche Angaben auf Verpackungen verpflichtend sind und welche freiwillig. Das ovale Identitätskennzeichen oder Genusstauglichkeitszeichen beispielsweise ist eine verpflichtende Angabe.
Grafik: BMEL
Das Identitätskennzeichen ist verpflichtend und besteht aus folgenden Elementen:
Der Verbraucher kann anhand des Zeichens nur erkennen, in welchem Staat und Bundesland das Erzeugnis zuletzt bearbeitet oder verpackt wurde. Dadurch sind Rückschlüsse auf die Transportwege möglich. Die Herkunft der Rohstoffe ist daraus jedoch nicht abzuleiten.
Hier finden Sie eine komplette Aufstellung der zugelassenen Molkereibetriebe in Bayern: