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QM-Milch

Futtermittelvereinbarung im QM-Milch-System

Für die Milchwirtschaft ist es im Rahmen der umfassenden Qualitätssicherung unerlässlich, dass nur solche Futtermittel für die Milcherzeugung eingesetzt werden, die neben der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften einem Qualitätsmanagementsystem unterworfen und somit für die Milcherzeugung sicher sind.

Die „Futtermittelvereinbarung über den Einsatz von zugekauften Futtermitteln in der Milcherzeugung“ ist dafür ein wesentliches Fundament für alle Akteure im QM-Milch System. Eine aktualisierte Fassung der Futtermittelvereinbarung tritt am 1. Januar 2024 mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten in Kraft. Diese Übergangsfrist bezieht sich nicht auf den Bezug von entwaldungsfreiem Soja. Die neue Fassung der Futtermittelvereinbarung ersetzt die Futtermittelvereinbarung aus 2019. Zu den Unterzeichnern der Futtermittelvereinbarung gehören der QM-Milch e.V., der Deutsche Bauernverband e.V., der Milchindustrie-Verband e.V., der Deutsche Raiffeisenverband e.V., die QS Qualität und Sicherheit GmbH, der Deutsche Verband Tiernahrung e.V. sowie GMP+ International B.V.

Für das System QM-Milch sind die Futtermittelunternehmen (Futtermittelhersteller und -händler, einschließlich private Labeller und Streckenhändler) lieferfähig, die die geltenden futtermittelrechtlichen Bestimmungen sowie die Vorgaben der Futtermittelvereinbarung einhalten.

Weitere Informationen unter: Futtermittelsicherheit – QM-Milch e.V.


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