Menü

Milch und Qualität

Die Rohmilch | Der Umgang mit dem Rohstoff Milch ist seit 1980 durch die Milchgüteverordnung geregelt, seit 1. Juli 2021 heißt die novellierte Fassung Rohmilchgüteverordnung.


Was ist die Rohmilchgüteverordnung?

Die "Verordnung zur Fortentwicklung des Rohmilchgüterechts“ (kurz: RohmilchGütV) regelt die Durchführung von Untersuchungen, Bewertung und Einstufung sowie die Bezahlung der angelieferten Milch aufgrund festgestellter Gütemerkmale. Unter angelieferter Milch ist die Rohmilch von Kühen gemeint, die der Milcherzeuger an einen Abnehmer liefert. Abnehmer im Sinne der RohmilchGütV ist, wer im Durchschnitt eines Jahres täglich 500 Liter Anlieferungsmilch oder mehr erwirbt oder abnimmt.
Hier die gesamte Fassung der Rohmilchgüteverordnung.


Wer kontrolliert die Rohmilchgüte?

In Bayern war bis 2021 der Milchprüfring Bayern e.V. (mpr) als beliehener Unternehmer des Freistaats Bayern für die Umsetzung der Milch-Güteverordnung zuständig. Nach der neuen Rohmilchgüteverordnung liegt die Verantwortung für die Umsetzung beim Abnehmer, also bei den milchverarbeitenden Betrieben. Nach wie vor wird vorwiegend der mpr als Dienstleister und langjährig bewährte neutrale Prüforganisation von den Molkereien beauftragt.
Die Schwerpunkte des mpr im Rahmen der Rohmilchgüteverordnung: https://www.mpr-bayern.de/de/ueber-uns/Aufgaben


Gütemerkmale - Was wird untersucht?

Prüfkriterium Untersuchung je Landwirt/Monat
Milchfett mind. 3 Proben
Milcheiweiß mind. 3 Proben
Milchharnstoff keine Vorgabe nach RohmilchGütV
Zellzahl (Indiz für Eutergesundheit) mind. 1 Probe
Keimzahl (Indiz für bakteriologische Beschaffenheit) mind. 2 Proben
Gefrierpunkt (Indiz für Reinheit und Naturbelassenheit) mind. 1 Probe
Hemmstoffgruppe 1 (Chinolone)* mind. 2 Proben*
Hemmstoffgruppe 2 (Penicilline, Cephalosporine, Aminoglykoside, Makrolide/Lincosamide, Sulfonamide und Tetracycline) mind. 4 Proben

* jährlicher Untersuchungsrhythmus


Einstufung und Bezahlung

Ausschlaggebend für die Bezahlung der Milch sind die Ergebnisse der Güteuntersuchungen sowie die Qualität der Milch. Grundlage für die Festlegung des Milchauszahlungspreises bilden die Inhaltsstoffe Fett und Eiweiß.


Geschäftsstelle München
Geschäftsstelle Schwaben