Der Umgang mit dem Rohstoff Milch ist seit 1980 durch die Milchgüteverordnung geregelt. Seit 1. Juli 2021 gilt eine novellierte Fassung: die Rohmilchgüteverordnung.
Die "Verordnung zur Fortentwicklung des Rohmilchgüterechts“ (kurz: RohmilchGütV) regelt die Durchführung von Untersuchungen, Bewertung und Einstufung sowie die Bezahlung der angelieferten Milch aufgrund festgestellter Gütemerkmale.
Unter angelieferter Milch ist die Rohmilch von Kühen gemeint, die der Milcherzeuger an einen Abnehmer liefert. Abnehmer im Sinne der RohmilchGütV ist, wer im Durchschnitt eines Jahres täglich 500 Liter Anlieferungsmilch oder mehr erwirbt oder abnimmt.
Neu ist unter anderem eine bundeseinheitlichere Umsetzung, wobei die Verantwortung der Umsetzung fast ausschließlich beim Abnehmer (milchverarbeitender Betrieb) liegt. Eine stärkere Bedeutung kommt der Prüfung auf Hemmstoffe zu. Hierbei wird insbesondere den Anforderungen des EU-Lebensmittelhygienerechts Rechnung getragen. Bereits vor Inkrafttreten der RohmilchGütV wurde in Bayern der sensiblere Hemmstofftest "BRT hi-sense" für Hemmstoffnachweise angewandt. Nach Informationen des Milchprüfring Bayern e.V. lagen die Hemmstoffbefunde selbst nach Einführung des „BRT hi-sense“ auf einem sehr niedrigen und mit dem Vorjahr vergleichbaren Niveau.
Hier die gesamte Fassung der Rohmilchgüteverordnung.
In Bayern war bis 2021 der Milchprüfring Bayern e.V. (mpr) als beliehener Unternehmer des Freistaats Bayern für die Umsetzung der Milch-Güteverordnung zuständig. Nach der neuen Rohmilchgüteverordnung liegt die Verantwortung für die Umsetzung beim Abnehmer, also bei den milchverarbeitenden Betrieben. Nach wie vor wird vorwiegend der mpr als Dienstleister und langjährig bewährte neutrale Prüforganisation von den Molkereien beauftragt.
Die Schwerpunkte der Tätigkeit des mpr im Rahmen der Rohmilchgüteverordnung können Sie hier einsehen: https://www.mpr-bayern.de/de/ueber-uns/Aufgaben
Prüfkriterium | Untersuchung je Landwirt/Monat |
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Milchfett | mind. 3 Proben |
Milcheiweiß | mind. 3 Proben |
Milchharnstoff | keine Vorgabe nach RohmilchGütV |
Zellzahl (Indiz für Eutergesundheit) | mind. 1 Probe |
Keimzahl (Indiz für bakteriologische Beschaffenheit) | mind. 2 Proben |
Gefrierpunkt (Indiz für Reinheit und Naturbelassenheit) | mind. 1 Probe |
Hemmstoffgruppe 1 (Chinolone)* | mind. 2 Proben* |
Hemmstoffgruppe 2 (Penicilline, Cephalosporine, Aminoglykoside, Makrolide/Lincosamide, Sulfonamide und Tetracycline) | mind. 4 Proben |
* jährlicher Untersuchungsrhythmus
Ausschlaggebend für die Bezahlung der Milch sind die Ergebnisse der Güteuntersuchungen sowie die Qualität der Milch. Grundlage für die Festlegung des Milchauszahlungspreises bilden die Inhaltsstoffe Fett und Eiweiß.
Aus allen Daten der Anlieferungsmilch hinsichtlich der Gütemerkmale setzt sich der Auszahlungspreis für den Milcherzeuger zusammen.