Jeden Monat bekommt der Milcherzeuger von seiner Molkerei eine Milchgeldrechnung. Wie errechnet sich der Auszahlungs-oder Erzeugerpreis?
Preiszusammensetzung | Den Preis, den der Milchlieferant vom Milchverarbeiter (Molkerei) erhält, bezeichnet man als (Milch-)auszahlungspreis oder -erzeugerpreis. Er wird in Euro-Cent pro Kilogramm berechnet und setzt sich aus einem Grundpreis, den möglichen Zuschlägen für höhere Fett- und Eiweißgehalte sowie der Mehrwertsteuer zusammen.
Dabei bezieht sich der Grundpreis in allen Regionen Deutschlands, auf einen Fettgehalt von 4,0 Prozent und einen Eiweißgehalt von 3,4 Prozent. Zusätzliche Qualitätskriterien, die den Milchauszahlungspreis beeinflussen, sind Keimzahl, Zellzahl, Hemmstoffe sowie der gemessene Gefrierpunkt der vom Milcherzeuger gelieferten Rohmilch.
Für den Milcherzeuger ist der Milchauszahlungspreis ein wesentlicher Bestandteil seiner betrieblichen Einnahmen. Auch für die Molkereien hat der Milchpreis der eine wirtschaftlich zentrale Bedeutung. Je nach erzeugtem Produkt können sich die Rohstoffkosten, also der Preis für Rohmilch auf 60 bis 90 Prozent der Gesamtkosten der Milchverarbeitung belaufen.
Rohmilchgüteverordnung | Die Berechnung des Milchauszahlungs- oder erzeugerpreises und die hierfür erforderlichen obligatorischen Angaben auf der Milchgeldabrechnung sind in der "Verordnung zur Fortentwicklung des Rohmilchgüterechts" (RohmilchGütV) vom 11. Januar 2021 geregelt. Die Verordnung ersetzt die MilchGüV aus dem Jahre 1980. Die Güteklassen und Bezahlzuschläge für Güteklassen entfallen. Der Abzug bei positivem Hemmstoffnachweis wurde statt 5 Cent/kg Anlieferungsmilch auf 3 Cent/kg festgelegt. Die Hemmstoffnachweise weisen ein höheres Spektrum auf. So werden folgende Wirkstoffgruppen zukünftig von der Untersuchung im Rahmen der Rohmilchgüte umfasst: Penicilline, Cephalosporine, Sulfonamide, Aminoglykoside, Tetracycline, Makrolide, Lincosamide und Chinolone Der Umrechnungsfaktor Volumen/Gewicht wurde von 1,02 auf 1,03 gesetzt.
Die Verordnung regelt die Gütemerkmale der Anlieferungsmilch sowie die Durchführung von Untersuchungen.
Für den Vollzug der RohmilchGütV ist in Bayern die Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte, verantwortlich.