Auf der Grundlage vom MKS-Hilfsfonds-PLUS mit verschiedenen Versicherungsunternehmen abgeschlossener Kooperationsvereinbarungen können sich Milcherzeuger noch ergänzend mit einer Ertragsschadenversicherung absichern.
- Es wird ein Sondernachlass beim Beitragssatz gewährt. Je nach Versicherungsunternehmen und Betriebsart sind bis zu 50 % möglich.
- Im Schadensfall infolge einer anzeigepflichtigen Tierseuche übernimmt der MKS-Hilfsfonds-PLUS für den Bereich Milchproduktion den erhöhten Selbstbehalt (maximal 2 %).
- Die Wartezeit beträgt drei Monate.