Jeder Milcherzeuger hat Anspruch auf Leistungen aus dem Fonds, sofern er vorher in den Fonds eingezahlt hat. Wenn Sie 24 Monate in den Bayerischen Milchförderungsfonds eingezahlt haben oder rückwirkend die Mittel von 24 vollen Monatsbeiträgen an den Milchförderungsfonds abgeführt haben, sind Sie berechtigt, Sonderkonditionen des MKS-Hilfsfonds-PLUS in Anspruch zu nehmen.
Informieren Sie
a) Ihre Molkerei
b) Bayerischen Milchförderungsfonds (MFF)
Informieren Sie
a) Ihre Molkerei
b) Bayerischen Milchförderungsfonds und
c) Ihre Versicherung.
Die Antragstellung auf Leistung muss schriftlich erfolgen. Benutzen Sie für Ihre Meldung bzw. Antragstellung auf Leistung aus dem Fonds das Antragsformular, welches Sie hier herunterladen können. Für weitere Informationen stehen Ihnen die Ansprechpartner des Bayerischen Milchförderungsfonds (MFF) zur Verfügung.